Corona in Hessen

Stand: 02.04.2022

Am Samstag, 2. April 2022, treten neue Corona-Regeln in Hessen in Kraft. Auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes laufen damit die bisherigen Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen, die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel oder Kapazitätsgrenzen in weiten Teilen aus. Hotspot-Regelungen sind in Hessen rechtlich derzeit nicht umsetzbar.

Corona-Regeln

Ein Überblick über die wichtigsten Corona-Regeln (gültig ab 02.04.2022):
Mit dem Wegfall einer Vielzahl angeordneter Infektionsschutzmaßnahmen im Alltag kommt dem eigenverantwortlichen Handeln jeder einzelnen Person noch einmal eine größere Bedeutung zu.

Verhalten Sie sich so, dass Sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen. Berücksichtigen Sie eigenverantwortlich und situationsangepasst die allgemeinen  Empfehlungen zur Hygiene und zum Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen.

Lassen Sie besondere Vorsicht walten bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht (Empfehlung: vorsorgliche Testung!).

Berücksichtigen Sie bei privaten Zusammenkünften die räumlichen Gegebenheiten und treffen Sie angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden.
Achten Sie in geschlossenen Räumen auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung.
Vermeiden Sie bei akuten Atemwegssymptomen möglichst den Kontakt zu Angehörigen anderer Haushalte bis zu einer Abklärung der Ursachen.

Maskenpflicht

  • in Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatientinnen und -patienten)
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • bei Pflege- und Rettungsdiensten
  • in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
  • in Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen. Auch in Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen gilt keine gesetzliche Maskenplicht mehr.

Diese Masken sind zulässig: OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil.

Weitere Informationen zur Maskenpflicht finden Sie hier.

Originaltext übernommen von https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen